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SORGFALTSPFLICHT

POLITIK FÜR ROHSTOFFE AUS KONFLIKtGEBIETEN

Im Rahmen seiner Verpflichtungen für eine verantwortungsbewusste Zulieferkette für Gold und Platinmetalle hat Pibor ISO SA die folgenden Richtlinien eingeführt:

1) Pibor ISO SA ist ein industrielles Familienunternehmen, das 1952 in Glovelier gegründet wurde, wo es auch heute noch seinen Sitz hat. Zurzeit beschäftigt es 135 Personen. Pibor ISO SA ist auf Dekorationsteile für Uhrengehäuse und komplexe Teile spezialisiert.

2) Pibor ISO SA ist zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC-COP und RJC-CoC). In diesem Zusammenhang engagieren wir uns, durch eine unabhängige Prüfung durch Dritte den Nachweis dafür zu erbringen, dass wir:

a) Sämtliche Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation bezüglich der grundlegenden Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz einhalten.

b) Uns an keiner Form von Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligen und derartige Aktivitäten nicht tolerieren.

c) Die Transparenz von Zahlungen von Regierungen und Sicherheitskräften gemäss den in den Rohstoffindustrien geltenden Gesetzen unterstützen.

d) Illegale bewaffnete Gruppen weder direkt noch indirekt unterstützen.

e) Es den beteiligten Akteuren ermöglichen, ihre Bedenken bezüglich der Zulieferkette im Schmuckbereich zu äussern.

3) Wir verpflichten uns ausserdem, unseren Einfluss zu nutzen, um eventuellen Missbrauch durch andere Parteien zu verhindern. Wir arbeiten mit einer begrenzten Anzahl an Gold- und Platinmetalllieferanten zusammen, die wir gut kennen. Alle Veredler, mit denen wir zusammenarbeiten, sind RJC-CoC zertifiziert und 100 % des Goldes und des Platins, das von Pibor ISO SA beschafft wird, ist RJC-CoC zertifiziert. In Bezug auf die Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen aus Konfliktgebieten versuchen wir, eine ständige Überwachung sicherzustellen. Wir stellen zudem sicher, dass unsere Veredler ihrer Sorgfaltspflicht gemäss dem Leitfaden der OECD nachkommen. Bei Zweifeln oder Schäden sind wir dank der Standardisierung der Produkte, die wir kaufen, in der Lage, die Beschaffung bei einem unserer Veredler zu stoppen, ohne dass sich dies negativ auf unsere Tätigkeit auswirkt. Wir können schnell auf identifizierte Mängel oder Risiken reagieren und unsere Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten aussetzen oder die Lieferung der betroffenen Rohstoffe stoppen oder trennen. Falls eine der betroffenen Parteien Befürchtungen in Bezug auf Rohstoffe aus Konfliktgebieten hat, verpflichten wir uns, alle Beschwerden gemäss unserem Verfahren zur Kenntnis zu nehmen und zu bearbeiten. Der Bericht über die Ausübung der Sorgfaltspflicht im Rahmen der Zulieferkette wird im Jahresbericht präsentiert.


4) Während des Abbaus, Transports oder Handels mit Erzen verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber den nachstehenden Verbrechen. Wir unterstützen oder erleichtern diese in keiner Weise, ziehen keinen Profit daraus und tragen nicht dazu bei:

a) Folter oder grausame, unmenschliche und herabwürdigende Behandlungen;

b) Zwangsarbeit;

c) Die schlimmsten Formen von Kinderarbeit;

d) Verstösse gegen die und Verletzungen der Menschenrechte;

e) Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verstösse gegen das internationale humanitäre Recht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

5) Wir brechen alle Beziehungen zu Lieferanten im Voraus ab, wenn wir ein Risiko identifizieren, das konkret darauf hindeutet, dass sich der betroffene Lieferant den unter Punkt 4 genannten Verbrechen schuldig macht, mit Drittzulieferern zusammenarbeitet, die diese schweren Verbrechen begehen oder damit in Zusammenhang stehen.

6) Wir tolerieren weder die direkte noch die indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder der ihnen angeschlossenen Einheiten, namentlich durch die Beschaffung von Gold, die Überweisung von Geld oder die Bereitstellung von logistischer, materieller oder sonstiger Unterstützung, die illegal folgende Aktivitäten ausüben:

a) Illegale Kontrolle von Bergbaustätten oder Transportrouten, Handelspunkten für Erze und den vorgeschalteten Akteuren in der Lieferkette

b) Illegale Besteuerung oder Erpressung von Schutzgeld oder Gold an Bergbaustätten, auf Transportrouten oder an Handelspunkten für Gold oder von Zwischenmännern, Exportunternehmen und internationalen Händlern

7) Wir brechen jede Beziehung zu Lieferanten sofort frühzeitig ab, wenn wir ein Risiko identifizieren, das konkret darauf hindeutet, dass sie ihre Waren bei Dritten beschaffen, die direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppen wie die unter Punkt 6 genannten unterstützen oder mit diesen verbunden sind.

8) In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte bekräftigen wir, dass ihre Rolle darin besteht, die Sicherheit der Arbeiter, der Anlagen, der Ausrüstung und des Eigentums mit den Erfordernissen eines Rechtsstaats zu gewährleisten, einschliesslich der Gesetze, die die Menschenrechte garantieren. Wir leisten keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte, die sich den unter Punkt 4 genannten Verbrechen schuldig machen oder illegal agieren, wie unter Punkt 6 beschrieben.

9) In Bezug auf Korruption und falsche Angaben zur Herkunft des Goldes bieten wir weder Schmiergelder an, noch versprechen oder gewähren wir derartige Zahlungen, und lehnen Schmiergelder, die uns angeboten werden, um die Herkunft des Goldes zu vertuschen oder zu verbergen, falsche Angaben im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben und Gebühren zu machen, die den Regierungen für den Abbau, den Handel, die Verarbeitung, den Transport und den Export von Gold bezahlt werden, ab.

10) In Bezug auf Geldwäsche unterstützen wir die Bemühungen, um in Situationen, in denen wir ein konkretes Risiko für Geldwäsche identifizieren, welches aus dem Abbau, dem Handel, der Verarbeitung, dem Transport oder dem Export von Gold resultiert, zur Beseitigung von Geldwäsche beizutragen.

Réalisation : NoPixel